Allgemeine Versicherungsbedingungen «myOne Secure»

1. Versicherte
InhaberInnen eines myOne Kundenkontos, welche ihr schriftliches Einverständnis zum Abschluss der Diebstahl- und Verlustversicherung ‹‹myOne Secure›› gegeben haben.

2. Versicherer
Maveris Insurance AG.

3. Deckungsumfang

3.1 Versicherte Schäden
Versichert sind Schäden durch missbräuchliche Verwendung der Kundenkarte, die dem Kunden/der Kundin durch Diebstahl (Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl), Beraubung oder Verlieren entstanden sind. Als Schäden gelten: Einkäufe, welche mit der Karte in der Zeit vom Verlust der Karte bis zur Feststellung der missbräuchlichen Verwendung getätigt worden sind. Davon ausgenommen sind Einkäufe und Bezüge, bei denen die Identifikation mittels myOne PIN erfolgte.

3.2 Höchstentschädigungssumme
Pro Versicherungsfall ist die Entschädigung begrenzt auf 50000 CHF.

3.3 Selbstbehalt
Keiner.

3.4 Prämienabrechnung/Prämie pro Kundenkonto
Pro Konto wird jährlich eine Prämie von 15 CHF erhoben.

4. Haftungsbeginn/Haftungsende
Die Deckung beginnt nach Bezahlung der ersten Rechnung. Die Deckung erneuert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. Bei Kartenverlust überträgt sich die Versicherung auf die neue Karte. Die Deckung erlischt automatisch bei Aufhebung oder definitiver Sperrung des Kundenkontos sowie 30 Tage nach Erhalt der schriftlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Die Kündigung kann jederzeit schriftlich erfolgen.

5. Schadenabwicklung
Verhalten der Versicherten im Schadenfall: Stellt ein Versicherter den Verlust der Karte oder einen Schaden durch missbräuchliche Verwendung fest, muss er dies unverzüglich telefonisch dem myOne Service Brüttisellen melden. Der Schaden ist zusätzlich der Polizei zu melden. Eine Kopie der Polizeianzeige ist an den myOne Service Brüttisellen zu senden.

6. Verschiedene Bestimmungen
a. Ergänzende gesetzliche Grundlagen
In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versichertenvertrag (VVG).
b. Gerichtsstand: Zürich.